Landes-Infektionsschutzregeln in Kindergärten und Schulen bedürfen dringend Änderung

Kindergarten in Ilmenau
Kindergarten in Ilmenau

Als zunehmend unpraktikabel schätzt Landtagsabgeordneter Andreas Bühl (CDU) die Regelungen des Freistaates zum Infektionsschutz in Kindergärten und Schulen ein. Damit bezieht er sich auf Äußerungen von Landtagskollegin Madelaine Henfling (Grüne) im Hauptausschuss von Ilmenau. Diese sprach an, dass Kinder aufgrund eines einfachen Schupfens auf Drängen des Gesundheitsamtes nicht mehr in Einrichtungen gelassen werden. „Der Ilm-Kreis scheint mir hier der falsche Adressat zu sein. Dieser führt nur Landesverordnungen aus. Ehr müsste sich Frau Henfling an die von ihrer Partei mitgeführte Landesregierung wenden. Im letzten Landtagsausschuss für Bildung, Jugend und Sport habe ich die Problematik thematisiert,“, so Andreas Bühl.

Ausgangspunkt des Problems sei die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung von Corona in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb. Dort verlange die Landesregierung bei jedem kleinen Schnupfen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, die die Unbedenklichkeit dieser Symptome belegt. Kinderärzte würden sich aber oft außerstande sehen eine völlige Unbedenklichkeit auszustellen, insbesondere auch weil Corona-Tests nur eine Momentaufnahme darstellen. „Was soll das werden, wenn wieder die nasse Jahreszeit losgeht? Das ist nicht praktikabel, weil es Eltern zwischen Kindergarten, Kinderarzt und Gesundheitsamt hin und her schickt. Auch pauschal Kinder zwei Wochen zu Hause lassen zu müssen, überfordert Eltern.“, sagte Bühl.

Die Lösung kann eine Vereinfachung der Verordnung sein, die auf eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verzichtet. Andreas Bühl schätzt dazu ein: „Das heißt nicht, dass es einen Freibrief gibt kranke Kinder in den Kindergarten zu schicken. Aber es lässt den Ärzten die Freiheit der Entscheidung, ohne starre Bescheinigungen ausfüllen zu müssen sowie 14 Tage Sperre zu verhängen. Oft sind Krankheitserscheinungen bei Kindern ja nach wenigen Tagen bereits vorbei und zum Beispiel bei neuen Zähnen oder ähnlichem völlig anders begründet.“ Er habe Bildungsminister Holter (Linke) in den Beratungen so verstanden, dass eine Prüfung über die Veränderung der Verordnung im Gange sei und werde die Sache weiterverfolgen, so Bühl.