Grundstückseigentümer informierten sich über Grundsteuererfassung

Steuerberater informiert über Grundsteuer
Steuerberater informiert über Grundsteuer

Der Saal der Triglismühle in Siegelbach war in dieser Woche voller Fragen als Landtagsabgeordneter Andreas Bühl zu einer Informationsveranstaltung zur Grundsteuererfassung geladen hatte. Weshalb werde ich für die Erbgemeinschaft angeschrieben? Ich habe im März ein Grundstück gekauft, macht mein Vorbesitzer für mich die Grundsteuermeldung? Was ist der Unterschied zwischen dem Ertragswert- und dem Sachwertverfahren? Hierauf gab Dipl.-Oec Jürgen Bosecker, Steuerberater aus Arnstadt, den ratsuchenden Teilnehmern Antworten. Mit organisiert hatte die Veranstaltung das Kreistagsmitglied Sebastian Köhler (CDU).

Erst auf politischen Druck und nach dem Treffen der Finanzminister der Länder, musste sich Finanzministerin Frau Heike Taubert (SPD) beugen und der Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuer bis zum 31.01.2023 beugen. Die Landesregierung habe verhindert, ein vereinfachtes Verfahren bei der Grundsteuer durchzuführen, so wie es zum Beispiel in Bayern möglich war, so Landtagsabgeordneter Andreas Bühl. Des Weiteren wurden die Beratungsstellen geschlossen und die eingerichtete Hotline ist nur schwer erreichbar. Gut und positiv sei dagegen die fachkundige Beratung im Finanzamt in Ilmenau,“ so der Landtagsabgeordnete Andreas Bühl.

Nach der verlängerten Frist müssen bis Ende Januar 2023 umfangreiche Erklärungen durch Haus- und Grundstückseigentümer abgegeben werden. Seit 1. Juli 2022 ist ein Online-Portal freigeschaltet. „Da viele Menschen dabei auf sich allein gestellt sind, will ich deshalb ein Hilfeangebot unterbreiten.“ Bosecker ordnete zuerst die Grundsteueränderung ein, erklärte weshalb diese notwendig ist. Im Hauptteil der Veranstaltung widmete er sich den Fragen der Anwesenden. Wie viel zum Schluss jeder einzelne zahlen müsse, war eine der Hauptfragen. Dies sei jetzt nicht zu beantworten. Mit der neuen Veranlagung werde erst für die Steuer im Jahr 2025 begonnen. Der dann gültige Hebesatz der Gemeinden, entscheide über den konkreten Betrag.

Für alle Eigentümer eines Eigenheims gebe es eine besonders schnelle und unkomplizierte Erfassung zur neuen Grundsteuer. Unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de können standarisierte Fälle relativ unkompliziert eingegeben werden, sagte Steuerberater Bosecker.