Musikschule

Musikschulgesetz beschlossen und Finanzierung im Ilm-Kreis gesichert

Bühl: „Musik- und Kunstschulen haben jetzt langfristig Sicherheit“

Die Thüringer Musik- und Jugendkunstschulen werden dauerhaft mit 6 Millionen Euro vom Land gefördert. Neben der Absicherung im Landeshaushalt hat die CDU-Fraktion am Donnerstag ein Gesetz zur Mehrheit im Landtag geführt, das langfristige Finanzgarantien vom Land für die Einrichtungen im Ilm-Kreis sicherstellt. „Thüringen ist ein Musik- und Kulturland. Die Einrichtungen helfen Kindern und Jugendlichen im Ilm-Kreis dabei, ein nachhaltiges Interesse an Musik und Kunst zu entwickeln, ihr eigenes musisches und künstlerisches Potential zu entdecken und zu entfalten“, machte Landtagsabgeordneter Andreas Bühl (CDU) zur Bedeutung des Gesetzes deutlich. Thüringen habe jetzt endlich ein Gesetz, dass deren staatliche Anerkennung als Bildungseinrichtungen festschreibe. „Das hochwertige Musik- und Jugendkunstschulangebot im Ilm-Kreis ist damit gesichert“, so Bühl.

Zuletzt hatte sich Andreas Bühl zusammen mit seiner Fraktion in den Haushaltsverhandlungen für 2021 und 2022 mit der Forderung durchgesetzt, die Förderung der Thüringer Musikschulen auf 6 Millionen Euro jährlich zu erhöhen. „Die Thüringer Musikschulen haben diese Finanzspritze und dauerhafte Zusicherung dringend nötig. Mehr Festanstellungen und weniger Honorarkräfte, die Erneuerung der Unterrichtsräume und Instrumente sowie die Verbreiterung der Kapazitäten müssen abgesichert werden“, erläuterte Bühl. „Die Wartelisten der Schulen sind zum Teil sehr lang. Die Schule mit Standorten in Ilmenau und Arnstadt leisten einen unverzichtbaren Beitrag im Bereich der musikalischen Früherziehung bis hin zur Vorbereitung auf ein musikalisches oder künstlerisches Hochschulstudium. Unser Ziel ist es, die musisch-kulturelle Bildung in Thüringen auf ein breites Fundament zu stellen. Hier haben wir heute einen großen Schritt nach vorn gemacht“, sagte Andreas Bühl abschließend.

Hintergrund:

Bislang konnte das Land die Einrichtungen nur auf Umwegen und ohne längere Finanzgarantien fördern. So ist es Thüringen seit 2008 nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts verboten, Musik- und Jugendkunstschulen direkt aus dem Landeshaushalt heraus zu unterstützen. Nur noch Co-Finanzierungen gemeinsam mit anderen Fördermittelgebern oder als feste Summe innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs waren seither noch möglich. Den öffentlich geförderten Musik- und Jugendkunstschulen fehlte damit eine stabile Finanzierungsquelle, die sie jetzt bekommen haben. Die CDU-Fraktion hat so eine dauerhaft verlässliche Mitfinanzierung des Landes an den Musik- und Jugendkunstschulen durchgesetzt und die Schlechterstellung im Vergleich zu entsprechenden Einrichtungen in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt beseitigt.