Vergabe öffentlicher Aufträge im Ilm-Kreis wird einfacher

Bühl: „Endlich wurde Bürokratie abgeschafft“

Nach einer erfolgreichen Initiative des Landtagsabgeordneten Andreas Bühl (CDU) hat der Thüringer Landtag am Freitag erstmals seit Jahren ein Gesetz verabschiedet, mit dem Bürokratie konsequent abgebaut wird. „Mit diesem Gesetz wird die Vergabe öffentlicher Aufträge im Ilm-Kreis endlich wieder einfacher. Es braucht nicht mehr für jeden kleineren Auftrag gleich ein kompliziertes Vergabeverfahren, das unsere kleinen und mittelständischen Betriebe in der Region von vornherein abschreckt. Das Gesetz kommt viel seltener zu Anwendung und deutlich mehr Aufträge können direkt vergeben werden“, streicht Bühl positiv heraus. „Gleichzeitig hat die überbordende Zettelwirtschaft ein Ende.

Aus vielen Formularen wird künftig eines, was bisher 16 Formularseiten füllte wird nun in wenigen Zeilen zusammengefasst und statt der Papierform wird vieles per E-Mail erledigt werden können. Unser Ziel war es, dass die Firmen, Städte und Gemeinden im Ilm-Kreis ihre Mitarbeiter nicht mehr für den Papierkrieg, sondern wieder produktiv einsetzen können“, so Bühl weiter. „Wir machen es Handwerkern, die sich um Aufträge der Kommunen oder des Landes bemühen, endlich wieder leichter.“

„Die jetzt erreichte Entschlackung des Gesetzes ist dringend notwendig. Mit dieser Gesetzesänderung hat die überbordende Zettelwirtschaft bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein Ende“, verwies der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, auf die neuen Möglichkeiten zur E-Mail-Kommunikation bei der Vergabe. „Bürokratie frisst Zeit und Geld. Statt für den Papierkrieg sollen die Firmen ihre Mitarbeiter wieder produktiv einsetzen können“, sagte Bühl.

„Beim Mindestlohn haben wir eine sinnvolle Konkretisierung der von uns bereits vorgesehenen Regelung erreicht. Wir setzen damit ein klares Zeichen für gute Löhne auch im Ilm-Kreis“, verwies Bühl auf die erreichte Einigung, die den Empfehlungen des Gutachtens des Wirtschaftsministeriums folgt und einen Abstand von 1,50 Euro zum gesetzlichen Mindestlohn vorsieht.