Zusätzliche Unterstützung für Hallenbäder in Arnstadt und Ilmenau beschlossen

Der Innenausschuss des Landtags hat in dieser Woche ein Gesetz zur finanziellen Unterstützung kommunaler Schwimmbäder beschlossen. Wie der Abgeordnete Andreas Bühl (CDU) mitteilte, können sich im Ilm-Kreis die städtischen Hallenbäder in Arnstadt und Ilmenau Hoffnungen auf die Hilfen zum Ausgleich von gestiegenen Energiekosten machen. Grundvoraussetzung für die Hilfen ist, dass sich das Bad in kommunaler Hand befindet und dort schulischer Schwimmunterricht angeboten wird. Zuerst sollten die Hilfen nur für Bäder bis 20.000 Einwohnern gezahlt werden. Bühl habe sich hier für eine Änderung eingesetzt, damit die beiden Städte im Ilm-Kreis nicht leer ausgehen.

Die Summe, mit der die Bäder rechnen können, liegt laut vorläufigen Berechnungen von Bühl zwischen 150.000 und 200.000 Euro pro Bad. Um die genaue Summe zu ermitteln, müsse die Landesregierung nun eine Liste der anspruchsberechtigten Bäder erstellen, sagte Bühl. Die zur Verfügung stehenden Gesamtmittel von 5 Millionen Euro werden zu gleichen Teilen auf die Bäder aufgeteilt.

„Wir müssen den schulischen Schwimmunterricht im Ilm-Kreis langfristig sicherstellen. Die jetzt beschlossenen Hilfen sind dafür ein erster Schritt. Die Schwimmfähigkeit hat durch die Pandemie gelitten. Doch soll jedes Kind die Schule verlassen und schwimmen können. Das ist wichtig für die Sicherheit und Gesundheit der Kinder.“ Langfristiges Ziel müsse eine landesweite Schwimmbäderentwicklungskonzeption sein, um eine dauerhafte Perspektive für den Schwimmunterricht zu sichern, so Bühl.