Radonwerte

Im Ilm-Kreis müssen Radon-Werte gemessen werden

Einige Handwerker und Unternehmer haben im Ilm-Kreis in diesem Tagen ein Schreiben von ihrer zuständigen Kammer bekommen, in dem sie als Arbeitgeber verpflichtet sind die Radon-222 Konzentration zu prüfen. Hierauf suchte Landtagsabgeordneter Andreas Bühl (CDU) das Gespräch mit Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne), da bisher kaum über Gefahren und Handlungsmöglichkeiten von der Landesregierung aufgeklärt worden sei. „Viele Unternehmer sind durch den Brief überrascht worden und wissen gar nicht wie sie zu entsprechender Messtechnik kommen sollen, sowie welche Gefahren tatsächlich bestehen.“, sagte Andreas Bühl.

Die Überprüfung der Radon-Konzentration wird notwendig, da das Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, den Freistaat ab 01.01.2021 als Radonvorsorgegebiet ausgewiesen hat. Entschieden worden sei dies aufgrund der geologischen Begebenheiten in Verbindung mit Bodenluftmessungen. Gerade in den ehemaligen Bergbauregionen um Ilmenau komme es zu deutlich erhöhten Werten. So sei Ilmenau mit allen Ortsteilen, Großbreitenbach und Schmiedefeld am Rennsteig deutlich betroffen. Siegesmund teilte mit, dass für Arbeitsplätze ein Referenzwert der über das Jahr gemittelten Radonaktivitätskonzentration auf 300 Bekerel/ Kubikmeter (Bq/m3) festgelegt wurde. Wird dieser überschritten, müssen Maßnahmen zur Senkung des Radonwertes eingeleitet werden. In den Radonvorsorgegebieten muss die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen gemessen werden, die im Keller und im Erdgeschoss liegen. Zuständig ist der für den Arbeitsplatz Verantwortliche. Zur Senkung der Werte sei regelmäßiges Lüften und bei besonders hoher Konzentration auch bauliche Maßnahmen nötig.

Bühl fragte Ministerin Siegesmund, ob es eine finanzielle Unterstützung für diese durch Arbeitgeber durchzuführende Messung gebe. Siegesmund antwortete, dass es aktuell keine finanzielle Förderung gebe. Es werde gerade geprüft, ob es im Falle von Sanierungsmaßnahmen zur Senkung des Radonwerts eine Förderung über die KfW geben kann. Radon-Messungen in betroffenen Arbeitsstätten sollen über ein Jahr dauern und spätestens ab dem 30. Juni 2021 beginnen. Dies müssten die Arbeitgeber für Erdgeschoss- und Kellerarbeitsplätze veranlassen. Weitere Informationen hierzu gebe das zuständige Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitsgeber können sich unter www.verbraucherschutz.thueringen.de/radon informieren.

Radon ist ein radioaktives Edelgas, das aus natürlichem Uran entsteht und je nach Geologie des Untergrundes in unterschiedlichen Konzentrationen überall im Erdboden vorkommt. In Bergbauregionen kann es besonders hervortreten.