Drohnenflug über Altenfeld

Erholungsorte im Ilm-Kreis sollen gesicherte Finanzierung erhalten

Die Erholungsorte im Ilm-Kreis haben auch in diesem Jahr eine besondere Finanzzuweisung zugesichert bekommen. Diese soll im dritten Quartal 2023 auch ausgezahlt werden, geht aus einer kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Andreas Bühl (CDU) hervor. „Hierfür habe ich mich ganz besonders eingesetzt, damit wir am mittleren Rennsteig weiter in die touristische Infrastruktur der Orte investieren können. Das kommt Einheimischen und Besuchern gleichermaßen zugute.“, so Bühl

Weiterhin antwortet die Landesregierung, dass die Zahlungen an Erholungsorte in eine regelmäßige Finanzierung überführt werden sollen. Durch die Novellierung des Thüringer Finanzausgleichgesetzes (ThürFAG) soll die Ausdehnung des Sonderlastenausgleichs für Belastungen der Kurorte um die Erholungsorte erweitert werden. Dies wird in den nächsten Monaten erfolgen. Dabei ginge es mit mehreren hunderttausend Euro je nach Ortsgröße um garnicht wenig Geld. „Das heißt konkret ab 2024 können die Erholungsorte bei der Finanzierung ihrer zusätzlichen Aufwendungen regulär mitberücksichtigt werden. Damit wäre eine dauerhafte und planbare Finanzierung gegeben, die langfristige Investitionen in die touristische Infrastruktur und deren Erhalt sichert. Im Ilm-Kreis würden damit insbesondere Manebach, Frauenwald, Großbreitenbach und Altenfeld profitieren. Damit steigt auch die Motivation sich wieder als Erholungsort zu zertifizieren. Die Einsicht der Landesregierung, dass Erholungsorte mehr Verpflichtungen haben als normale Gemeinden, um die Infrastruktur vor Ort vorzuhalten, ist nun hoffentlich angekommen.“, sagte Andreas Bühl.

Vor Ort ist Bühl wichtig, dass die Ortsteile weiter ein starkes Mitspracherecht haben, was mit den Geldern passieren soll. So sei es für die kommunalen Gremien wichtig, die Prioritätensetzungen der Ortsteilräte in den Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.