Landtagsabgeordneter fragt bei Ministerium erneut zu Ausbildungskapazitäten für Feuerwehrleute nach

Bühl: „Gemeinden und Feuerwehrleuten muss die Unsicherheit genommen werden“

Nachdem aus den Gemeinden weitere Probleme aufgrund ausfallender Ausbildungskurse für Feuerwehrleute an Landtagsabgeordneten Andreas Bühl (CDU) herangetragen wurden sind, wendet dieser sich nun erneut an das Thüringer Innenministerium. „Die Anzahl der verfügbaren Lehrgangsplätze für die Führungskräfte unserer Freiwilligen Feuerwehren ist seit Jahren bei weitem nicht ausreichend. Es ist deshalb eine Herausforderung für unsere Kommunen bereits funktionsausübende Mitglieder im notwendigen Maße zu qualifizieren und einen ausreichenden Personalstamm aufzubauen, der künftig Führungs- und Ausbildungsaufgaben übernehmen könnte. Die Anmeldung zu Lehrgängen ist dabei schon seit Jahren ein Ärgernis, weil sie aufgrund von Bürokratie und engen Fristen dafür sorgt, dass vielen Kameradinnen und Kameraden die Teilnahme unmöglich ist.“, so Bühl.

So berichtet Bühl was ihm aus den Gemeinden zum Verfahren der Anmeldung für Lehrgänge mitgeteilt wird. Innerhalb von drei Wochen sei zu Beginn des Jahres eine namentlich verbindliche Teilnehmeranmeldung für alle Lehrgangstermine zu machen. Da die Meldungen über die Brandschutzämter der Kreise einzureichen sind, ist vorher noch eine kreiseigene Abstimmungsrunde mit den kreisangehörigen Kommunen erforderlich. Damit verkürzt sich diese Meldefrist noch entsprechend. Im Ergebnis werde somit von allen potenziellen Teilnehmern die Zusage zur Freistellung durch den Arbeitgeber sehr kurzfristig nötig. Wer dies so kurzfristig nicht klären kann, habe dann ein weiteres Jahr Pech bei der Lehrgangsvergabe. „Dies ist dann einmal mehr ein Schlag ins Gesicht derer, die sich in der Feuerwehr ehrenamtlich als Funktionsträger engagieren. Mit dramatischen Konsequenzen für die Kommunen, da die gesetzlich geforderte Führungsstruktur der Freiwilligen Feuerwehren weiter nicht erfüllt werden kann oder sukzessive wegbricht.“, teilte Bühl die Rückmeldung aus den Gemeinden mit.

Durch die Mangelverwaltung der Führungsausbildung und die damit einhergehende Beschränkung der Plätze auf notwendiges Führungspersonal, wird sich, am Beispiel fehlender Gruppenführerausbildung, ein zusätzliches Defizit in der Ausbildung auf Landkreisebene abzeichnen, da auch Kreisausbilder zunächst über eine Gruppenführerqualifikation verfügen müssen. Des Weiteren fehle in den Kommunen in zunehmendem Maße, Gerätewarte, die für Instandhaltung von Geräten und Ausrüstungen, aber auch für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen verantwortlich sind. Diese brauchen aber zwingend die entsprechende Qualifikation. „Die Platzvergabe stellt also ein weiteres Problem an der Landesfeuerwehrschule dar, was so nicht bleiben darf. Entsprechend habe ich eine Anfrage an das Innenministerium formuliert. Wenn sich nichts ändert, besteht die Gefahr, dass Kommunen schon in Kürze nicht mehr in der Lage sein könnten ihre ehrenamtlichen Wehren mit dem entsprechend qualifizierten Führungspersonal auszustatten. Das muss verhindert werden. Deshalb begrüße ich auch Bestrebungen aus dem Landratsamt selbst tätig zu werden. Aber es ist vor allem die Aufgabe des Innenministeriums sich um die Ausbildung in der Landesfeuerwehrschule zu kümmern und da gibt es dringenden Handlungsbedarf!“, so Bühl abschließend.