Weiter komplizierte Beantragung von verkaufsoffenen Sonntagen

Bühl hinterfragt, warum bürokratische Erleichterungen immer noch nicht umgesetzt sind

In diesem Jahr werden zum Autofrühling am 7. Mai und zum Lichterfest im Herbst die Geschäfte in der Innenstadt geöffnet haben. Auch beim Altstadtfest wird eine Öffnung der Geschäfte möglich sein. Wie Landtagsabgeordneter Andreas Bühl (CDU) erfahren hat, sei die Genehmigung hierfür wieder ein bürokratischer Albtraum gewesen. Dies sei nicht zum ersten Mal so, sondern habe sich die letzten Jahre immer weiter erschwert. Scheinbar, weil man verkaufsoffene Sonntage von Seiten der Landesverwaltung immer weiter erschweren wollte, so Bühl.

Hiergegen hatte die CDU-Fraktion im Landtag eine Erleichterung im Ladenöffnungsgesetz durchgesetzt. Schon im Februar 2022 beschloss der Landtag, dass traditionelle Veranstaltungen, bei denen schon seit Jahren an Sonntagen geöffnet ist, zukünftig nur noch angezeigt werden müssen. Doch auch in diesem Jahr wollte man bei der Genehmigung davon noch wenig in der Landesverwaltung wissen. „Ich finde es ist ein Unding, dass die Landesverwaltung geltende Gesetze ignoriert und den Willen des Gesetzgebers zur Reduzierung von Bürokratie negiert. Das geht so nicht.“, so Bühl. Zwischenzeitlich hätte das Sozialministerium eine überarbeitete Version des Kriterienkatalogs für verkaufsoffene Sonntage an die Kommunen zur Anhörung gegeben. „Ein Jahr nach Beschluss des Gesetzes verschickt das Sozialministerium einen Entwurf für neue Kriterien. Das ist an sich schon ein bemerkenswert kritisierbarer Vorgang.“, so Bühl.

In den Bescheiden, welche den Gemeinden in der Region zur Genehmigung der verkaufsoffenen Sonntage zugeschickt werden, stehe weiter, dass das Landesverwaltungsamt trotz genau dieser abgeschafften Kriterien weiterhin darum bittet, die Besucherströme zu dokumentieren und ausreichende Zeitungsartikel sowie Bilder zu den Festen zu sammeln und diese mit Standort, Datum und Uhrzeit zu versehen, um den Nachweis für ein traditionelles Ereignis auch zukünftig ausreichend zu führen. „Es verfestigt sich der Eindruck, dass geltendes Recht mit Ziel des Bürokratieabbaus uminterpretiert werden soll. Wir müssen unsere Einzelhändler in dieser Zeit aber gerade mehr unterstützen als behindern. Ich habe die Landesregierung deshalb mit einer Anfrage konfrontiert. Die Erfahrungen der Genehmigung diesjähriger verkaufsoffener Sonntage in der Region braucht dringend Aufklärung.“, so Landtagsabgeordneter und Stadtrat Andreas Bühl.