Bühl befragte Sozialministerin Heike Werner zu Ansiedlungen in Wümbach und Langewiesen
In einer Anfrage an die Landesregierung machte Landtagsabgeordneter Andreas Bühl (CDU) seinen Unmut über die neu erstellte Förderrichtlinie zur Ansiedlung von Ärzten in ländlichen Räumen Luft. Dort sind zur Förderung Einwohnerzahlen von 25.000 Einwohner für die Neuansiedlung von Ärzten festgeschrieben. Für Zahnärzte hat man die Grenze beim Sozialministerium bei 45.000 Einwohnern festgelegt. Nun hat die Sozialministerin Heike Werner (Linke) geantwortet. „Es bleibt für mich eine Ungerechtigkeit, die man in der Richtlinie garnicht hätte aufgekommen lassen dürfen. Wie kann es sein, dass nach Richtlinientext Wümbach als Ortsteil nicht förderfähig wäre, Nachbarorte außerhalb Ilmenaus aber schon. Deshalb ist zumindest die Klarstellung der Sozialministerin gut, die hoffentlich dann im Landesverwaltungsamt auch berücksichtigt wird. Da besteht bei mir aus Erfahrung leider Skepsis.“, sagte Bühl zur Antwort.
So teilte Heike Werner für das Sozialministerium mit, dass eine Auslegung der festgeschriebenen Einwohnerzahlen aus ihrer Sicht möglich sei: „Die gezielte Förderung der Niederlassung im ländlichen Raum ist auch in Ortsteilen möglich, die sich wie im Fall von Wümbach im Rahmen der Gebietsreform Ilmenau angeschlossen haben. Die Regelungen der Förderrichtlinie bedürfen in solchen Fällen einer Auslegung durch die zuständige Stelle, im konkreten Fall das Thüringer Landesverwaltungamt. Hierfür werden dem Thüringer Landesverwaltungsamt weitere fachliche Hinweise durch das Sozialministerium zur Verfügung gestellt. Sollte Interesse an einer Niederlassung in Wümbach bestehen, wird das Landesverwaltungsamt über den potentiellen Förderantrag, der durch niederlassungswillige Ärztinnen gestellt werden kann, im Einzelfall entscheiden, wobei auch die Ärzteversorgung im Umkreis eine Rolle spielen könnte.“, so Werner
Im konkreten Fall der Praxis im Wümbach sei zu beachten, dass die Praxis zum MVZ Kielstein gehöre und dort bis zum 31. Oktober 2023 eine Ärztin angestellt war. Der Sitz konnte bisher durch das MVZ nicht nachbesetzt werden. Es besteht für das MVZ die Möglichkeit, den Sitz innerhalb von sechs Monaten nachzubesetzen oder die Verlängerung der Nachbesetzungsfrist um ein weiteres halbes Jahr zu beantragen, sofern der Nachweis geführt wird, dass eine rechtzeitige Nachbesetzung des Sitzes misslungen ist. Bisher sei eine Nachbesetzung nach Kenntnis der Kassenärtzlichen Vereinigung jedoch nicht durch Kielstein geplant.
Verwundert zeigte sich Bühl über die Zahlen der Richtlinie dennoch, denn Heike Werner führte in ihrer Antwort aus, dass bis auf die Städte Erfurt und Jena nach aktuellen Prognosen des Thüringer Landesamtes für Statistik bis zum Jahr 2040 mit einem mehr oder minder starken Bevölkerungsrückgang gerechnet wird. „Entsprechend wäre es logisch die Richtlinie für die Ärzteansiedlung gleich klar zu schreiben und nicht auf eine Auslegung zu setzen, bei der man auf das Entgegenkommen der Behörden angewiesen ist. Nach meiner Erfahrung entstehen so nur mehr Bürokratie und langsame Entscheidungen.“, machte Andreas Bühl abschließend deutlich.