Kindergartenbetreuung wird verbessert, Ehrenamt bekommt deutlich mehr Förderung, Schwimmhallen in Arnstadt und Ilmenau werden unterstützt

In den letzten Sitzungstagen des Thüringer Landtags vor der Landtagswahl sind noch einmal eine Reihe von Entscheidungen mit direkter Auswirkung für die Menschen im Ilm-Kreis getroffen wurden, teilte Landtagsabgeordneter Andreas Bühl (CDU) mit.

Die Kindergärten im Ilm-Kreis dürfen sich über einen besseren Betreuungsschlüssel freuen. „Als CDU haben wir dafür gesorgt, dass mehr Erzieher als bisher Kinder unter 3 Jahren betreuen. Das Gesetz bringt mehr Betreuungsqualität, sichere Arbeitsplätze und weniger Bürokratie für die Kindergärten im Ilm-Kreis. Die Bedingungen für Kinder, Erzieher und Eltern werden so deutlich verbessert“, sagte Bühl „Mit den Jobs der Erzieherinnen und Erzieher halten wir wertvolle Fachkräfte im Ilm-Kreis, selbst wenn die Kinderzahlen sinken. Auch Städte, Gemeinden und Träger werden durch die Vereinfachung des komplizierten Betreuungsschlüssels von Verwaltungsaufgaben entlastet“, so Bühl weiter. Die Neuregelung beinhaltet die Verbesserung des Personalschlüssels auf 1:12 für Kinder über drei und 1:6 für Kinder zwischen zwei und drei Jahren. Der verbesserte Betreuungsschlüssel soll ab 2025 greifen.

Als „Meilenstein der Ehrenamtsförderung“ hat Andreas Bühl die Verabschiedung des Ehrenamtsgesetzes der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag am Freitagmittag bezeichnet. „Zwei von fünf Menschen im Ilm-Kreis engagieren sich ehrenamtlich. Wir machen ihnen das Leben wieder leichter. Mit einem 15 Millionen Euro schweren neuen Landesprogramm bekommen die Ehrenamtlichen endlich mehr Sicherheit und Planbarkeit für ihren unersetzlichen Dienst an unserer Gesellschaft“, sagte Bühl. Ehrenamtliche und Vereine im Ilm-Kreis können darüber ab 2025 jedes Jahr Mittel zur Realisierung von Projekten oder Investitionen beantragen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten für Aus- und Weiterbildungsangebote, Entschädigungsleistungen bei Gesundheitsschäden, Nachwuchsgewinnung von Kindern und Jugendlichen sowie für besondere Härtefälle. Auch die Übernahme von GEMA-Gebühren für Vereine wird gesetzlich festgeschrieben und muss so nicht jedes Jahr neu verhandelt werden.

Außerdem wurde eine Förderung für die Schwimmhallen in Ilmenau und Arnstadt über 150.000 Euro als Sonderzuweisung für gestiegene Energiekosten beschlossen. Bühl hatte als Parlamentarischer Geschäftsführer einen Antrag eingebracht von ursprünglich bis 20.000 Einwohnern die Grenze der Zuweisung auf 50.000 Einwohnern zu erhöhen, damit die beiden Städte hereinfallen.